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Rechtspfleger-Examen-Rechner online
Faktor10
Faktor10
Faktor10
Faktor10
Faktor10
Faktor10
Faktor10
Faktor30
Grundlage: § 29 Abs. 4 RpflAO NRW beziehungsweise die identische Gewichtungslogik nach § 30 Abs. 4 für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten in NRW. Der rechnerische Punktwert wird auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung ermittelt.
Gesamtpunktwert8,00 Punkte (befriedigend)
Die rechnerische Gesamtnote liegt mindestens bei ausreichend. Der Prüfungsausschuss kann den rechnerischen Punktwert innerhalb der gesetzlichen Grenzen noch um bis zu einen Punkt anheben oder absenken.
Schriftliche Summe53 Punkte
Schriftlicher Schnitt7,57
Mündlich x 309 Punkte
Mangelhafte Aufsichten0
Statusbestanden
Was wäre wenn …?
So verändert sich der Gesamtpunktwert, wenn die mündliche Prüfung zwischen 0 und 18 Punkten liegt.
Mündlich 05,30 Punkteausreichendbestanden
Mündlich 15,60 Punkteausreichendbestanden
Mündlich 25,90 Punkteausreichendbestanden
Mündlich 36,20 Punkteausreichendbestanden
Mündlich 46,50 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 56,80 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 67,10 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 77,40 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 87,70 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 98,00 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 108,30 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 118,60 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 128,90 Punktebefriedigendbestanden
Mündlich 139,19 Punktevollbefriedigendbestanden
Mündlich 149,50 Punktevollbefriedigendbestanden
Mündlich 159,80 Punktevollbefriedigendbestanden
Mündlich 1610,10 Punktevollbefriedigendbestanden
Mündlich 1710,40 Punktevollbefriedigendbestanden
Mündlich 1810,70 Punktevollbefriedigendbestanden